Dein Stromanbieter muss dir rechtzeitig Bescheid geben, wenn er seine Preise erhöht. Für Kund:innen in der Grundversorgung ist ausdrücklich gesetzlich festgelegt, dass eine Preiserhöhung sechs Wochen im Voraus per Brief angekündigt werden muss. Wenn dein Anbieter die Preise erhöht, gilt für dich das Sonderkündigungsrecht und du kannst deinen Vertrag (meist mit einer Frist von zwei Wochen) kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Gib in unserem Wechselprozess einfach an, dass du schon gekündigt hast und wähle einen neuen Fairsorger aus.